Kanzlei - Wolfgang Benedikt-Jansen

Kanzleiportrait

Die Kanzlei Benedikt-Jansen besteht seit 1989.

Mit den Schwerpunkten Bank- und Kapitalmarkt und Versicherungsrecht setzt sich die Kanzlei mit ihren Rechtsanwälten und weiteren Mitarbeitern bundesweit für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Individualverfahren als auch in Sammelverfahren ein. Vor allem in bankrechtlichen Angelegenheiten hat sich die Kanzlei mit ihrem Fachanwalt und ihren Rechtsanwälten für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht bundesweit anerkannte Verdienste beim Verbraucherschutz erworben. Dazu trug nicht zuletzt das Tätigwerden in einer Vielzahl von Verfahren für die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. bei, deren Vertrauensanwalt RA Wolfgang Benedikt-Jansen fast 20 Jahre war.

 

Individualverfahren

Die Kanzlei vertritt ganz überwiegend Verbraucherinnen und Verbraucher in bank-, kapitalmarkt- und versicherungsrechtlichen Individualverfahren sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. In unzähligen Verfahren konnten wir deren Ansprüche durchsetzen und ihnen so helfen, wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden oder wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. 

Kooperation mit einem bekannten Verbraucherschutzverband

Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen kooperiert zudem mit einem bekannten Verbraucherschutzverband seit dem Jahre 2001 und ist inzwischen einer ihrer „Vertrauensanwälte“. So hat die Kanzlei in ihrem Namen eine Vielzahl von missbräuchlichen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnissen sowie in Preisaushängen deutscher Bankinstitute erfolgreich bekämpft.

Vor dem Bundesgerichtshof hat der Verbraucherschutzverband folgende Entscheidungen zu Gunsten von Verbrauchern erstritten.
 

  • Preisanpassungsklauseln der AGB-Sparkassen unwirksam (BGH, Urt. v. 21.4.2009, Az. XI ZR 55/08)
  • Zinsklauseln der Sparkassen unwirksam (BGH, Urt. v. 21.04.2009, Az.: XI ZR 78/08)
  • Auslagenersatz der Banken begrenzt (Urt. v. 8.5.2012, Az. XI ZR 61/11 u. XI ZR 437/11)
  • Unwirksame Entgelte für Pfändungsschutzkonto (BGH, Urt. v. 13.11.2012, Az. XI ZR 500/11)
  • Unwirksame Darlehensbearbeitungsgebühr (BGH, Urt. v. 13.5.2014, Az. XI ZR 405/12)
  • Unwirksame Buchungspostenentgelte (BGH, Urt. 27.1.2015, Az. XI ZR 174/13)
  • Unwirksamer Art. 26 ARB-Sparkassen (BGH, Urt. 5.5.2015, Az. XI ZR 214/14)
  • Unwirksame Entgeltbestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Sparkasse (BGH, Urt. 12.9.2017, Az. XI ZR 590/15)
  • Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden (BGH, Urt. 20.3.2018, Az. XI ZR 309/16)
  • Preisklauseln für sog. Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern unwirksam (BGH, Urt. 8.5.2018, Az. XI ZR 790/16)

Bankenrechtliche Grundsatzurteile beim Bundesgerichtshof

  • Preisanpassungsklauseln der AGB-Sparkassen unwirksam (BGH, Urt. v. 21.4.2009, Az. XI ZR 55/08)
  • Zinsklauseln der Sparkassen unwirksam (BGH, Urt. v. 21.04.2009, Az.: XI ZR 78/08)
  • Auslagenersatz der Banken begrenzt (Urt. v. 8.5.2012, Az. XI ZR 61/11 u. XI ZR 437/11)
  • Unwirksame Entgelte für Pfändungsschutzkonto (BGH, Urt. v. 13.11.2012, Az. XI ZR 500/11)
  • Unwirksame Darlehensbearbeitungsgebühr (BGH, Urt. v. 13.5.2014, Az. XI ZR 405/12)
  • Unwirksame Buchungspostenentgelte (BGH, Urt. 27.1.2015, Az. XI ZR 174/13)
  • Unwirksamer Art. 26 ARB-Sparkassen (BGH, Urt. 5.5.2015, Az. XI ZR 214/14)
  • Unwirksame Entgeltbestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Sparkasse (BGH, Urt. 12.9.2017, Az. XI ZR 590/15)
  • Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden (BGH, Urt. 20.3.2018, Az. XI ZR 309/16)
  • Preisklauseln für sog. Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern unwirksam (BGH, Urt. 8.5.2018, Az. XI ZR 790/16)

Klägervertreter bei Musterfeststellungsklagen

Die Kanzlei gehört bundesweit zu den ersten Klägervertretern bei Musterfeststellungsklagen. RA Wolfgang Benedikt-Jansen hat seit dem Inkrafttreten des Musterfeststellungsklagengesetzes am 1.11.2018 die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. in Verfahren gegen die Mercedes Benz Bank AG (Widerruf Darlehensvertrag), die Volkswagen Bank GmbH (Widerruf Darlehensvertrag) und die Bisnode Deutschland GmbH (Schadenersatz bei einer Kapitalanlage) mit vertreten.

 

Gefragt durch Engagement und Erfolge

Vor allem durch die höchstrichterlichen Grundsatzentscheidungen im Bankrecht, mit denen die Kanzlei ungezählten Verbraucherinnen und Verbrauchern zu mehr Rechten und mehr Geld verholfen hat, konnte die Kanzlei große Aufmerksamkeit und hohe Anerkennung bei den Berufskollegen, den Mandanten als auch bei den Medien erlangen.

Seit dem Bestehen der Kanzlei hat insbesondere der Kanzleigründer RA Wolfgang Benedikt-Jansen eine Vielzahl von Interviews bei TV-Medien sowie in renommierten Zeitungen und Zeitschriften gegeben, indem er die Gerichtserfolge und deren Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbrauchern öffentlich dargelegt hat.

Dieses Standing der Kanzlei trägt nicht zuletzt mit dazu bei, dass wir für unsere Mandanten oft schon außergerichtlich in Individualverfahren „kurzen Prozess“ machen können und Klagen sich erübrigen. Nicht selten ist ein guter Vergleich vorteilhafter als ein langwieriger Prozess.